April 2015

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BHKG Gesetzentwurf wird in den Landtag eingebracht

Nordrhein-Westfalen soll ein neues Brand- und Katastrophenschutzrecht bekommen. Es hat drei Schwerpunkte: die zentrale Rolle des Ehrenamtes der Feuerwehr wird gestärkt, der Katastrophenschutz wird aufgewertet und die Regelungen zum Brandschutz werden angepasst. Er löst das bestehende Gesetz über Feuerschutz und Hilfeleistung NRW (FSHG) ab. „Der Brand- und Katastrophenschutz in NRW hat sich bewährt und ist leistungsfähig und das soll auch so bleiben“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf.