Es hat gebrannt - Was ist zu tun?

In Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus hat es gebrannt. Das Feuer konnte gelöscht werden, aber viele Fragen und Probleme bleiben. Ihre Feuerwehr möchte Ihnen mit diesen Infor­ma­tio­nen helfen, die unmit­tel­bar anste­hen­den Probleme zu lösen.


Allgemeine Hinweise:

Foto: Rauchmelder retten Leben

Bei einem Brand entstehen grund­sätz­lich Schad­stoffe. Die meisten dieser Schad­stof­fe sind gasförmig und können durch ausrei­chen­de Lüftungs­maß­nah­men entfernt werden. Einige Schad­stoffe sind jedoch an Rußpar­ti­keln gebunden und haben sich mit dem Ruß auf Einrich­tungs­ge­gen­stän­den, Nahrungs­mit­teln, Spielzeug usw. abgelagert.

Diese Schad­stoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn Sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (Einatmen von Rußpar­ti­keln; Verschlu­cken von Rußpar­ti­keln bei der Nahrungs­auf­nahme usw.).

In abgekühl­tem Zustand sind Schad­stoffe und Ruß nicht mehr frei schwebend in der Raumluft vorhanden. Deshalb sind erfah­rungs­ge­mäß diese gebundenen, brand­be­ding­ten Schad­stof­fe nur dort nachweis­bar, wo auch abgela­ger­te Brand­ver­schmut­zun­gen (Ruß) sichtbar sind.

War Ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen, nur leicht verraucht und sind keine Rußteil­chen wahrzu­neh­men, können Sie sich dort nach sorgfäl­ti­ger Durch­lüf­tung wieder aufhalten. Beachten Sie bitte den Hinweis unter Punkt 2.

War Ihre Wohnung vom Feuer, Ruß oder starker Verrau­chung betroffen, sollten Sie zunächst unbedingt nachfol­gen­de Infor­ma­tio­nen beachten:

Unsere konkreten Tipps:

  1. Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht allein!
  2. Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie einen Arzt auf.
  3. Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst, wenn sie erkaltet und durchgelüftet sind. Halten Sie, bevor Sie in Ihre Wohnung gehen, Rücksprache mit der Feuerwehr und der Polizei! Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt erforderlich in den betroffenen Räumen auf und vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche!
  4. Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter und Hauseigentümer!
  5. Informieren Sie Ihre Versicherung! Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung! Als Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung setzen Sie sich auch mit Ihrer Gebäudeversicherung in Verbindung, falls Sie entsprechend versichert sind! Sprechen Sie, zum Schutz vorfinanziellen Nachteilen, mögliche Sanierungsmaßnahmen bzw. die Beseitigung von Hausrat mit der jeweiligen Versicherung ab!
  6. Ist Ihre Wohnung stark durch den Brand, durch Ruß oder Rauch betroffen, oder fühlen Sie sich nach dem Schadenereignis in Ihrer Wohnung unsicher, sollten Sie sich für die kommende Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen! Sollten sich bei der Suche nach einer Unterkunft Probleme ergeben, so wenden Sie sich bitte an uns, wir vermitteln Ihnen Hilfe.
  7. Nehmen Sie ausser Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit! Vermeiden Sie die Verschleppung von Ruß!
  8. Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände oder sogar Kinderspielzeug aus Ihrer Wohnung, so dürfen diese Sachen nicht mit Ruß behaftet sein! Unbedingt benötigte Dinge sollten Sie vor dem Gebrauch gründlich reinigen! Kriterium für den Reinigungserfolg ist die Entfernung sichtbarer Rußspuren.
  9. Nahrungsmittel, die nicht in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahrt wurden oder mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten Sie nicht mehr verwenden!
  10. Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt.
  11. Sollte die Brandstelle durch die Polizei beschlagnahmt worden sein, ist bis zur Freigabe jeglicher Zutritt untersagt!

Wenn Sie weitere Fragen - z.B. zur Sanierung - haben, setzen Sie sich mit uns - Ihrer Feuerwehr - in Verbindung. Dort können Sie sich Informationen für Ihr weiteres Vorgehen einholen.